II.7. Geschlechtergerechtigkeit – Ein Thema in Nord und Süd

Frauen fordern gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
Frauen fordern gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
SPÖ Presse und Kommunikation/flickr „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ (CC BY-SA 2.0)

Die 2030-Agenda für nachhaltige Entwicklung ist eine globale Agenda, die sowohl für den globalen Süden als auch für den globalen Norden Gültigkeit besitzt. Das gilt auch für das darin enthaltene Ziel für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goal, SDG) Nummer 5: „Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen“. Die für SDG 5 definierten Zielvorgaben beziehen sich auf die Beseitigung aller Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen, einschließlich schädlicher Praktiken (u.a. Kinderheirat, Genitalverstümmelung). Es geht außerdem um die Sicherstellung von Chancengleichheit im politischen, wirtschaftlichen und öffentlichen Leben und gleiche Rechte auf wirtschaftliche Ressourcen sowie die Förderung der Nutzung von Grundlagentechnologien (besonders Informations- und Kommunikationstechnologien) durch Frauen. Der allgemeine Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und reproduktiven Rechten soll ebenso gewährleistet werden wie die Entlastung von Frauen und Mädchen bei der von ihnen geleisteten unbezahlten Haus- und Sorgearbeit. Gender Mainstreaming ist außerdem in weiteren Zielen der Agenda verankert. Es ist ein großer Erfolg der Frauenbewegungen, dass es gelungen ist, Geschlechtergleichstellung und Empowerment von Frauen und Mädchen als eigenständiges Ziel in der 2030-Agenda zu verankern.

 

Geschlechtergleichstellung in Deutschland

In keinem Land der Welt sind die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Realisierung von Frauenrechten vollständig erreicht, auch in Deutschland nicht. Der Global Gender Gap Report 2015 des Weltwirtschaftsforums listet die Bundesrepublik auf Platz 11,[fn]Vgl. World Economic Forum (2015), S. 8. Der Global Gender Gap Report erscheint jedes Jahr seit 2006. Er misst das Ausmaß gender-basierter Ungleichheit in vier Schlüsselbereichen für die Erzielung von Geschlechtergerechtigkeit: Gesundheit, Bildung, Wirtschaft und Politik. [/fn] d.h. zehn Länder haben gender-basierte Ungleichheit erfolgreicher verringert als Deutschland. Dazu gehören Island, Norwegen, Finnland, Schweden, Irland, Ruanda, Philippinen, Schweiz, Slowenien und Neuseeland. Insgesamt nahmen 2015 145 Länder an der Bewertung teil. Das Schlusslicht bildet Jemen.

Im Bereich wirtschaftliche Chancen und Teilhabe listet der Global Gender Gap Report 2015 Deutschland nur auf Platz 38. Hier zeigt sich die gender-basierte Ungleichheit in Bezug auf Arbeit und Einkommen. Laut Statistischem Bundesamt lag 2014 der durchschnittliche Bruttostundenverdienst von Frauen um 22 Prozent niedriger als der Verdienst der Männer.[fn]Siehe www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/Indikatoren/QualitaetArbeit/Dimension1/1_5_GenderPayGap.html.[/fn] Mögliche Gründe für diesen erheblichen Unterschied liegen z.B. in der unterschiedlichen Berufswahl von Frauen und Männern. Frauen wählen häufig frauentypische Berufe, die in der Regel schlechter bezahlt werden. Außerdem arbeiten Frauen häufiger als Männer in prekären Beschäftigungsverhältnissen, in Teilzeit oder in Minijobs. Unterschiede in der Verteilung von Frauen und Männern auf die Leistungsgruppen tragen ebenfalls zu geschlechtsspezifischen Verdienstunterschieden bei.[fn]Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (2013), S. 70.[/fn] Bisher ist es nicht gelungen, die geschlechtsbedingten Verdienstunterschiede, die zu den größten in der EU gehören, abzubauen. Der Abbau des gender pay gap in Deutschland sollte ein wichtiges Ziel der Bundesregierung sein im Rahmen der Umsetzung von SDG 5.

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Frauen in Führungspositionen sind selten in Deutschland. Im OECD-Raum sind weniger als ein Drittel der Führungskräfte Frauen. Deutschland liegt dabei sogar noch etwas unter dem OECD-Durchschnitt.[fn]OECD (2013), S. 130.[/fn] Mit nur 2,8 Prozent ist der Frauenanteil in den Vorständen der börsennotierten Unternehmen in Deutschland im weltweiten Vergleich besonders gering.[fn]World Economic Forum (2015), S. 20.[/fn] Frauen stoßen schnell an die „gläserne Decke“, wenn sie Aufstiegschancen nutzen wollen. Dem versucht die Bundesregierung durch das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst entgegenzuwirken, das seit Anfang 2016 einen Geschlechterquote von 30 Prozent für Aufsichtsratsposten in etwa 100 großen Unternehmen vorsieht.[fn]Vgl. www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gleichstellung,did=88098.html. [/fn]

Die Benachteiligung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt ist auch in Deutschland eng verbunden mit traditionellen Geschlechterstereotypen und Rollenzuschreibungen. Die unbezahlte Haus- und Sorgearbeit wird zu einem größeren Teil von Frauen als von Männern geleistet. In Haushalten mit Kindern steigt die dafür von Frauen aufgewendete Zeit im Vergleich zu der von Männern aufgewendeten überproportional an.[fn]BMFSFJ (2011), S. 174.[/fn] Auf diese Weise entstehen die unterbrochenen Erwerbsbiographien von Frauen, besonders auch von alleinerziehenden Frauen, die sich negativ auf ihre Einkommen und Alterssicherung auswirken. In traditionellen Familien mit Mutter, Vater und Kindern zwischen null und zwei Jahren sind nur 31,5 Prozent Frauen im Vergleich zu 82,6 Prozent Männern berufstätig.[fn]Friedrich-Ebert-Stiftung (2016).[/fn] Zwar steigt die Anzahl der Väter, die sich an der Elternzeit beteiligen und Elterngeld in Anspruch nehmen an, von 20 Prozent 2008 auf 27 Prozent 2011, aber Mütter nutzen die Elternzeit über einen viel längeren Zeitraum als Väter.[fn]BMFSFJ (2013), S. 60.[/fn] Das Aufbrechen traditioneller Geschlechterstereotypen und Rollenmuster im Kontext von bezahlter Erwerbs- und unbezahlter Haus- und Sorgearbeit steht in Deutschland noch am Anfang. Auch in diesen Bereich besitzt das fünfte Ziel der 2030-Agenda eine hohe Relevanz.

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Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist in Deutschland weit verbreitet. Eine Erhebung in der Europäischen Union 2014 hat ergeben, dass in Deutschland 35 Prozent aller Frauen seit ihrem 15. Lebensjahr körperliche und/oder sexuelle Gewalt erfahren hat. Davon erlitten 22 Prozent der Frauen die Gewalt durch den derzeitigen oder früheren Partner[fn]Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (2014), S. 19.[/fn]. Die Ausübung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist unabhängig von Gesellschaftsschicht, Bildungsgrad und Einkommen. Noch immer zeigen betroffene Frauen und Mädchen die Gewalt gegen sie viel zu selten an. Das Übereinkommen des Europarats über die „Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“, die sogenannte Istanbul-Konvention von 2014 ist auch für die Bundesregierung ein wichtiges Instrument, dessen Umsetzung zur Bekämpfung jeglicher Gewalt gegen Frauen und Mädchen genutzt werden sollte.

Eine andere Form der Gewalt ist die sexualisierte Kriegsgewalt, die innerhalb Deutschlands keine Rolle spielt, aber im Rahmen von Entwicklungspolitik und -zusammenarbeit Beachtung finden muss. Deshalb soll hier auf Resolution 1325 „Frauen, Frieden und Sicherheit“ der Vereinten Nationen hingewiesen werden. Mit Hilfe ihres nationalen Aktionsplan 2013 – 2016 wollte die Bundesregierung ihr außen-, entwicklungs- und sicherheitspolitisches Engagement in diesem Themenfeld strategischer ausrichten. Das ist jedoch nicht befriedigend gelungen. Zwar wurden die Rechte von Frauen- und Kindern in bewaffneten Konflikten im Rahmen zahlreicher Projekte gestärkt, aber eine kohärente Umsetzung der Resolution in allen relevanten Politikfeldern ist noch nicht erfolgt. VENRO hat die Bundesregierung deshalb aufgefordert, den nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Resolution 1325 „Frauen, Frieden und Sicherheit“ neu aufzulegen und thematisch weiterzuentwickeln, um den globalen Herausforderungen für Frieden, Entwicklung, Gerechtigkeit und Sicherheit Rechnung zu tragen.[fn]VENRO (2016a).[/fn] Die Bedeutung der Rolle von Frauen für Frieden und Sicherheit in Verbindung mit Resolution 1325 wurde auch in der aktuellen Erklärung der G7 in Japan hervorgehoben.

Deutschland hat weitere internationale Verträge, wir die Frauenrechtskonvention (CEDAW), die die Gleichberechtigung der Geschlechter fördern, ratifiziert. Die auf der Weltfrauenkonferenz 1995 erarbeitete Pekinger Erklärung und Aktionsplattform wird von der Bundesregierung als eine wichtige Richtschnur für die Gleichstellungspolitik in Deutschland bezeichnet.[fn]BMFSFJ (2015), S. 52.[/fn] Es wurde jedoch durch die jeweiligen Bundesregierungen in beiden Fällen im Lauf der Jahre wenig getan, um die Übereinkommen in der Öffentlichkeit bekannt zu machen und systematische, adäquat finanzierte und nachprüfbare Umsetzungsprozesse unter Beteiligung der Zivilgesellschaft zu gestalten.

Wenig ambitiös haben sich die jeweiligen Bundesregierungen bei der Umsetzung von Gender Mainstreaming gezeigt. Zwar wurde Gender Mainstreaming Ende der 1990er Jahre als Strategie zur Schaffung von Gleichberechtigung der Geschlechter auf Bundesebene verankert, dort aber immer weniger konsequent umgesetzt. Auf Landesebene ist Gender Mainstreaming noch stärker präsent.

Ein geschlechtergerechtes Finanzmanagement (Gender Budgeting) der öffentlichen Haushalte, einschließlich des Bundeshaushalts, hat dagegen niemals stattgefunden. Während das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Gender Budgeting als ein grundlegendes Instrument ansieht, um Geschlechtergerechtigkeit im Haushalt transparent zu machen, gibt es keine Bemühungen seitens der Bundesregierung den entsprechenden nationalen und internationalen Verpflichtungen in der eigenen Haushaltspolitik nachzukommen.[fn]VENRO (2015). [/fn] Verwiesen wird dabei auf das kameralistische Haushaltsystem Deutschlands, das mit der Funktionsweise des Gender Budgeting nicht in Einklang zu bringen sei. In Zukunft sollte sowohl Gender Mainstreaming auch auf Bundesebene wieder verstärkt Anwendung finden als auch Geschlechtergerechtigkeit konkret und transparent in den öffentlichen Haushalten abgebildet werden (Gender Budgeting). Dazu könnte die Bundesregierung z.B. ein einheitliches Vorgehen bei der Erstellung des Finanzplans 2018 bis 2023 beschließen.

 

Umsetzung von Geschlechtergleichstellung in der Entwicklungszusammenarbeit

Die wirtschaftliche Stärkung und Förderung von Frauen ist zu einem wichtigen Thema im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit geworden. So setzte es die Bundesregierung 2015 im Rahmen ihrer Präsidentschaft auf die Agenda des G7-Gipfels. Von der japanischen Präsidentschaft wurde es 2016 aufgegriffen. Für die Umsetzung von Geschlechtergerechtigkeit im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit sind jedoch die Vorhaben des BMZ von besonderer Bedeutung.

2014 veröffentlichte das BMZ das übersektorale Konzept „Gleichberechtigung der Geschlechter in der deutschen Entwicklungspolitik“. Das BMZ bestätigt darin, dass sich die deutsche Entwicklungspolitik auch weiterhin konsequent für die Gleichberechtigung der Geschlechter und Frauenrechte einsetzt. Themenfelder sind Armutsbekämpfung, Zugang zu Recht und Gerichtsbarkeit, Mitbestimmung und politische Beteiligung, ländliche Entwicklung und Ernährungssicherheit, Gewalt gegen Frauen und Mädchen, bewaffnete Konflikte und Friedensicherung, Bildung, Erwerbsarbeit und wirtschaftliches Empowerment, Klimawandel und nachhaltige Entwicklung, Gesundheit, inklusive sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte.

Das Konzept führt den neuen dreigliedrigen entwicklungspolitischen Ansatz des BMZ ein, der die bisherigen Elemente des Gender-Ansatzes, nämlich Gender Mainstreaming und Empowerment von Frauen und Mädchen, um den hochrangigen bi- und multilateralen entwicklungspolitischen Politikdialog ergänzt. Dieser soll im Sektorpolitikdialog und in der Politikberatung verankert werden.[fn]BMZ (2014), S. 3.[/fn] Damit hat das BMZ ein wichtiges Instrument eingeführt, um Gleichberechtigung der Geschlechter und die Realisierung von Frauenrechten in der Entwicklungszusammenarbeit zu fördern.

Um das übersektorale Konzept zur Gleichberechtigung der Geschlechter in die Praxis zu übersetzen, veröffentlichte das BMZ im Februar 2016 den zweiten Genderaktionsplan.[fn]BMZ (2016).[/fn] Er nimmt konkreten Bezug auf die 2030-Agenda für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDG). Damit wurde eine gute Basis geschaffen, um Geschlechtergerechtigkeit bei der Umsetzung der Agenda durch Deutschland zu berücksichtigen.

VENRO war bei der Erarbeitung des Genderaktionsplans konstruktiv eingebunden, musste bei Erscheinen des Dokuments jedoch feststellen, dass das BMZ auf konkrete Indikatoren zur Messung von Fortschritten bei der Umsetzung des Genderaktionsplans verzichtet hat. Unklar ist auch geblieben, wie die notwendige Kohärenz mit anderen relevanten BMZ-Strategiepapieren und -Konzepten hergestellt werden soll. Weiterhin fehlt eine Aussage zur institutionellen Verankerung von Geschlechtergerechtigkeit im BMZ. Trotz dieser Defizite stellt der Genderaktionsplan einen anspruchsvollen Rahmen für die Förderung von Geschlechtergerechtigkeit in den nächsten Jahren dar.

Dieser Anspruch spiegelt sich bedauerlicherweise nicht in der sog. Road Map vom März 2016 wieder. Das BMZ hat nämlich beschlossen, die Umsetzung des Genderaktionsplans mit Hilfe jährlicher Road Maps zu konkretisieren. Die erste Road Map greift jedoch zu kurz. Wichtige Handlungsfelder wie die Überwindung von Mehrfachdiskriminierung und Stärkung von Frauenorganisationen sind nicht berücksichtigt. Außerdem setzten Genderaktionsplan und Road Map unterschiedliche Schwerpunkte. Das macht den ganzen Prozess unübersichtlich und erschwert das Monitoring. Aktuell bestehen bei VENRO ernsthafte Zweifel, ob mit der Road Map ein angemessener Beitrag zur Umsetzung des Ziels 5 zur Geschlechtergerechtigkeit und zum Gender Mainstreaming in anderen Zielen geleistet werden kann.

VENRO hat die Bundesregierung deshalb aufgefordert für die Umsetzung des Genderaktionsplans nachträglich messbare Indikatoren zu formulieren sowie ambitionierte Maßnahmen zur Schaffung von Geschlechtergerechtigkeit in die nationale Nachhaltigkeitsstrategie als zentrales Instrument zur Umsetzung der SDGs in und durch Deutschland aufzunehmen[fn]VENRO (2016b): Geschlechtergerechtigkeit im Schneckentempo?, Berlin[/fn] und zu finanzieren. Der Ende Mai erschienene Entwurf deutet bereits in die richtige Richtung.

Carsta Neuenroth
Carsta Neuenroth
Name

Carsta Neuenroth

ist Referentin für Gender bei Brot für die Welt – Evangelischer Entwicklungsdienst.

Literature

Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (2014): Gewalt gegen Frauen: Eine EU-weite Erhebung. Luxemburg

BMFSFJ (2015): Kombinierter siebter und achter Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW). Berlin.

BMFSFJ (2013): 2. Atlas zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland. Berlin.

BMFSFJ (2011): Neue Wege – Gleiche Chancen. Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf: Erster Gleichstellungsbericht. Berlin.

BMZ (2016): Entwicklungspolitischer Aktionsplan zur Gleichberechtigung der Geschlechter 2016 – 2020. Berlin.

BMZ (2014): Übersektorales Konzept: Gleichberechtigung der Geschlechter in der deutschen Entwicklungspolitik. Berlin.

Friedrich-Ebert-Stiftung (2016): On the way to gender equality? Berlin [http://library.fes.de/pdf-files/id/ipa/12476.pdf].

OECD (2013): Gleichstellung der Geschlechter – Zeit zu handeln. Paris.

VENRO (2016a): Mehr Schutz für Frauen in bewaffneten Konflikten! Berlin.

VENRO (2016b): Geschlechtergerechtigkeit im Schneckentempo? Berlin.

VENRO (2015): Geschlechtergerechte Mittelverteilung im Entwicklungshaushalt. Ein Lobby-Leitfaden für Gender Budgeting. Berlin [http://venro.org/uploads/tx_igpublikationen/VENRO_Standpunkt_5-2015.pdf].

World Economic Forum (2015): Global Gender Gap Report 2015. Genf.