II.19. Rüstungsexporte aus Deutschland

Progressiv im Verhandlungsprozesses, regressiv in der Praxis
Einer der weltweit fünf größten Hersteller von Kleinwaffen: Heckler & Koch in Oberndorf am Neckar.
Einer der weltweit fünf größten Hersteller von Kleinwaffen: Heckler & Koch in Oberndorf am Neckar.
Aspiriniks / Wikimedia Commons „Heckler & Koch, Oberndorf-Lindenhof“ (CC BY-SA 3.0)

Mit Ziel 16 der 2030-Agenda hat die Weltgemeinschaft erstmals konkrete Forderungen nach Frieden, Zugang zu Justiz sowie rechenschaftspflichtigen und inklusiven Institutionen in eine UN-Agenda aufgenommen. Es waren in erster Linie Vertreter und Vertreterinnen der G7plus-Staatengruppe, die darauf drängten:[fn]Vgl. g7plus (2014). Die g7plus- bzw. g7+-Staatengruppe wurde von sieben fragilen Staaten gegründet und umfasst mittlerweile 20 Länder. Ziel der g7+ ist eine gemeinsame Politik gegenüber Geberländern und die gegenseitige Unterstützung beim Aufbau tragfähiger Governance-Strukturen.[/fn] Denn von Konflikten und Kriegen betroffene Länder sind besonders stark von Hunger betroffen. Unterstützung fand diese Forderung im Verhandlungsprozess zur 2030-Agenda auch von Deutschland.

Die deutschen Verhandlungsvertreter und -vertreterinnen machten sich besonders für eine internationale Bekämpfung des Kleinwaffenhandels stark. Diese Position fand im Dezember 2014 auch einen prominenten Platz im deutschen Bericht zum damaligen Verhandlungsprozess:[fn]Vgl. Bundesregierung (2014), S. 4.[/fn] Das war und ist bemerkenswert, denn Deutschland war 2014 zweitgrößter Kleinwaffenexporteur der Welt. Noch bemerkenswerter ist, dass die Bundesregierung erklärt, über die im September 2015 in der 2030-Agenda festgelegte Zielsetzung, weltweit lediglich „illegale Waffenströme deutlich (zu) verringern“, hinausgehen zu wollen: Demnach unterstützt sie „aktiv die Umsetzung des Arms Trade Treaty, setzt sich für eine effektive Endverbleibskontrolle von deutschen Rüstungsexporten und besonders strenge Maßstäbe für die Genehmigung von Kleinwaffenexporten in Länder außerhalb der NATO und EU“,[fn]Ebd., S. 13.[/fn] so genannte Drittstaaten, ein.

Die Bundesregierung verpflichtet sich also über illegale Waffenströme hinaus auch ihre übrigen deutschen Rüstungsexporte zu verringern.

Die Einhaltung dieser Verpflichtung ist der Lackmustest für die deutsche Politikkohärenz für eine nachhaltigere und gerechte Welt: Es ist kontraproduktiv, sinnlos und wenig glaubwürdig, fragile Staaten oder Konfliktgebiete finanziell, materiell und personell bei State- und Capacity Building, mit humanitärer Nothilfe und anderen entwicklungs- und außenpolitischen Maßnahmen zu unterstützen, wenn die Bundesregierung gleichzeitig Waffen in diese Regionen exportiert.

Besonders kritisch zu beurteilen sind die Rüstungsexporte an Drittstaaten wie Saudi-Arabien, Katar oder die Vereinigten Arabischen Emirate, in denen Menschenrechtsverletzungen an der Tagesordnung sind und die im Krieg in Jemen aktiv sind. Diese Lieferungen lassen keinerlei ethische und menschenrechtliche Orientierung von Seiten der Bundesregierung erkennen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass diese Waffen etwa in die Hände islamistischer Extremisten gelangen und damit sogar den eigenen sicherheitspolitischen Interessen der Bundesrepublik entgegenwirken. Problematisch ist in diesem Zusammenhang auch die Bewaffnung der kurdischen Peschmerga-Milizen im Nord-Irak. Dass deutsche Rüstungsexporte auch mit illegalen Geschäften verbunden sind, zeigte beispielhaft die Aufdeckung des Exports deutscher G36-Sturmgewehre der Marke Heckler&Koch in nicht genehmigte Provinzen in Mexiko.

Deutsche Ministerien und Behörden geraten im Zusammenhang mit illegalen Waffenlieferungen immer wieder in die Kritik. So wurde im Zuge der so genannten „Mexiko-Affäre“ gegen das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Strafanzeige wegen Beihilfe zum illegalem Export des Sturmgewehrs G36 gestellt.

Die zuständige Staatsanwaltschaft ließ die Anzeige verjähren. Stattdessen ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die Enthüller dieser Beihilfe, die Journalisten Daniel Harrich, Danuta Harrrich-Zandberg und Jürgen Grässlin.

Das ist falsch: Die deutsche Bundesregierung muss Journalisten oder Whistleblower, die illegale Praktiken aufdecken, gesetzlich schützen und sich ferner, etwa mit der Einführung verbindlicher Lobbyregister, im Sinne von Zielvorgabe 16.6 der SDGs, für mehr Transparenz in Politik und Wirtschaft einsetzen: Staat und Öffentlichkeit sind zur Umsetzung der 2030-Agenda auf die Recherchen durch Journalisten und die Zivilgesellschaft sowie Hinweise durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Finanz- oder Rüstungsunternehmen angewiesen. Das betrifft nicht nur die Zielvorgaben des Friedensziels 16, sondern die 2030-Agenda im Ganzen.

Illegale Waffen und individuelle Aufrüstung in Deutschland

Nach den Silvesterereignissen von Köln stieg deutschlandweit die Nachfrage nach dem „kleinen Waffenschein“, Pfefferspray und anderen Instrumenten der so genannten „Selbstverteidigung“ an. Dies muss als Indikator für eine gefühlte Unsicherheit in Teilen der Bevölkerung gewertet werden. Vor dem Hintergrund des rechtsextremen und islamistischen Terrorismus, aber auch der organisierten Kriminalität ist es äußerst beunruhigend, dass laut Bundesministerium des Innern rund 20 Millionen illegale Waffen in Deutschland zu finden sind. Dazu kommen rund 5,8 Millionen legale Waffen. Diese spielen bei der organisierten Kriminalität zwar eine untergeordnete Rolle, werden aber bei familialen Tötungsdelikten, erweiterten Suiziden oder Amokläufen eingesetzt.

Die deutsche Regierung sollte vor diesem Hintergrund auch innenpolitisch eine restriktivere Waffenpolitik betreiben. Mit der Einrichtung des nationalen Waffenregisters im Jahr 2013 wurde ein wichtiger Schritt unternommen. Weitere wichtige Schritte wären das Verbot großkalibriger Faustfeuerwaffen und ein Einsatz der Bundesrepublik für strengere waffenrechtliche Vorschriften innerhalb der EU, denn bis dato vereinfacht die liberale Waffengesetzgebung in anderen europäischen Ländern den Schmuggel etwa von auf internationalen Waffenmessen erworbenen Kleinwaffen oder im Ausland legal erworbener und durch handwerkliches Geschick wieder scharf zu machender „Dekowaffen“ nach Deutschland.

Dem Unsicherheitsgefühl weiter Teile der Bevölkerung sollte unter anderem mit einem Ausbau von Maßnahmen der Konfliktprävention und Konfliktbearbeitung, von Aussteigerprogrammen aus extremistischen Szenen, Friedenspädagogik und einer Reformation des Strafbestands der sexuellen Nötigung begegnet werden.

 

Ein gebrochenes Versprechen: Rüstungsexporte minimieren

Vom selbst gesteckten Ziel, die Zahl der Ausfuhrgenehmigungen im Vergleich zur schwarz-gelben Vorgängerregierung zu verringern, ist die Große Koalition und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel heute weit entfernt. Laut einer aktuellen Studie des Stockholm International Peace Research Institute (SIPRI) belegt Deutschland in der Liste der waffenexportierenden Länder den fünften Platz hinter den USA, Russland, China und Frankreich[fn]Fleurant et al.(2016), S. 2.[/fn] – noch vor zwei Jahren war es der dritte Platz. Doch die Platzierung bemisst sich zum einen lediglich am jeweiligen nationalen Anteil am globalen Export von Großwaffen, der von 2014 auf 2015 von 5,0 auf 4,7 Prozent gefallen ist und zum anderen auf einen Vergleich der beiden Fünf-Jahreszeiträume 2011-15 zu 2006-2010. Die Platzierung besagt also zunächst wenig über den ausgeführten Warenwert der durch Deutschland exportierten Waffen im Jahr 2015.[fn]Vgl. zur Problematik auch GKKE (2015), S. 25-26.[/fn]

Schaut man auf die von der Bundesregierung im Februar 2016 selbst veröffentlichten Zahlen zu den im Jahr 2015 erteilten Einzel- und Sammelausfuhrgenehmigungen, ergibt sich ein ganz anderes Bild: So betrug der Wert der Einzelausfuhrgenehmigungen im Jahr 2015 rund 7,85 Milliarden Euro, die der Sammelausfuhrgenehmigungen 4,96 Milliarden Euro. Zusammen ergibt das Waffenausfuhrgenehmigungen in Höhe von rund 12,81 Milliarden Euro: Das ist der höchste Wert seit Messung der bundesdeutschen Waffenausfuhrgenehmigungen.[fn]Van Aken, Jan (2016), S. 1.[/fn]

Im Bereich Kleinwaffen sieht es nicht besser aus: Deutschland war im Jahr 2014 Europameister im Export von Kleinwaffen und weltweit die Nummer 2 auf diesem Gebiet. Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel rühmt sich zwar der Reduktion des Kleinwaffenexports in den letzten Jahren. Dabei erwähnt er aber nicht, dass monatelang Ausfuhrgenehmigungen für die Kleinwaffen herstellenden Unternehmen Diehl, Carl Walther und Heckler&Koch eingefroren wurden, weil gegen diese Unternehmen aufgrund von Strafanzeigen strafrechtlich ermittelt wurde. Der Rückgang beruht demnach auf oftmals von der Friedensbewegung angestoßenen juristischen Verfahren und nicht auf dem politischen Einwirken der Bundesregierung.

Auch der Export von Lizenzrechten konterkariert den Anspruch, weniger Waffen in die Welt liefern und den illegalen Fluss von Kleinwaffen bekämpfen zu wollen. Ein Beispiel ist das Heckler&Koch Sturmgewehr G3, inzwischen ersetzt und ergänzt durch das G36, das neben der russischen Kalaschnikov das verbreitetste Gewehr auf der Welt ist. So wurde in den letzten Jahren eine ganze Fabrikationsanlage nach Saudi-Arabien geliefert. Eine Kontrolle über die dort produzierte Ware ist der deutschen Bundesregierung so kaum möglich.

 

Schlussfolgerungen und Forderungen

Die Lieferung von Waffen in Drittländer muss deutlich reduziert werden. Des Weiteren darf es keine Lieferung von Kleinwaffen und anderem Kriegsgerät in Kriegsgebiete und Drittstaaten mit unmittelbarer Kriegsbeteiligung wie Saudi-Arabien oder den Nord-Irak sowie an Staaten mit einer problematischen Menschenrechtslage geben.

Folgende Maßnahmen müssen deshalb prioritär vorangetrieben werden:

1. Rüstungsexporte generell

  • Die deutsche Regierung beruft sich in ihrem Positionspapier für die Verhandlungen über die Post-2015-Agenda für nachhaltige Entwicklung vom Dezember 2014 auf die Umsetzung des „Arms Trade Treaty“ (ATT) als einen Hauptbeitrag zur Agendaumsetzung. Die deutsche Regierung darf konsequenter Weise keine Waffen mehr an jene Staaten exportieren, die das ATT nicht unterzeichnet und ratifiziert haben. Gleiches gilt für die Genehmigung für die Ausfuhr von Klein- und Leichtwaffen an Staaten, die nicht das UN-Waffenregister sowie das UN-Kleinwaffenaktionsprogramm unterstützen.
  • Die Exportförderung von Rüstungsgeschäften durch die Bundesregierung, etwa in Form von Exportkreditgarantien (so genannten „Hermesbürgschaften“) oder der Finanzierung von Werbemaßnahmen, muss eingestellt werden.
  • Illegale Waffenströme sind auch in Deutschland oft mit Korruption verbunden. Deshalb muss die Transparenz im deutschen Waffenexport gefördert und die Korruption bekämpft werden. Ein erster Schritt könnte die Einsetzung jener „Expertenkommission“ sein, die Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel angekündigt hat: Dafür muss indessen die Zivilgesellschaft in die Kommission eingebunden werden.
  • Deutschland braucht ein klares Rüstungsexportgesetz, das Schluss macht mit dem Nebeneinander und der Rechtsunsicherheit der vielen bestehenden Regelungen. In diesem Sinn sind auch Bundestag und Bundesrat gefragt, um das Grundgesetz in Bezug auf Artikel 26.2 ändern. Diese Änderung entspricht dem Geist der Gründermütter und -väter des Grundgesetzes, welche deutsche Waffenexporte noch gar nicht absehen konnten: Der Artikel sollte nun lauten: „Zur Kriegsführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt das Kriegswaffenkontrollgesetz. Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter werden grundsätzlich nicht exportiert. Das Nähere regelt das Rüstungsexportgesetz.“

 

2. Im Bereich der Klein- und Leichtwaffen

  • Kennzeichnungssysteme für deutsche Waffenexporte liegen zwar vor, werden aber unzureichend umgesetzt. Noch immer lassen sich etwa gekennzeichnete Kleinwaffen durch das Entfernen der Markierungen anonymisieren. Die Bundesregierung muss hier eine rechtsverbindliche Abhilfe schaffen und sich beim Waffenexport etwa an den strengeren nationalen Richtlinien orientieren.
  • Die 2015 verabschiedeten Kleinwaffengrundsätze müssen in vielen Punkten konkretisiert und geschärft werden:
    • Es braucht ein generelles Verbot für die Vergabe von Lizenzen zum Nachbau von Kleinwaffen und der zugehörigen Munition und die Möglichkeit eines Widerrufs bereits erteilter Lizenz-Genehmigungen. Die aktuellen Kleinwaffengrundsätze sehen lediglich keine neuen Herstellungslinien für Kleine und Leichte Waffen oder entsprechende Munition vor.
    • Es braucht ein generelles Exportverbot von Kleinwaffen an Drittstaaten und der zugehörigen Munition. In den Kleinwaffengrundsätzen wird nur der Export an nicht-staatliche Stellen ausgeschlossen. Dadurch bleiben die Probleme bei der Lieferung an Regime, die ihre Sicherheitskräfte gegen Demokratiebewegungen einsetzen und Menschenrechtsverletzungen begehen, bestehen.
    • Statt der Alt gegen Neu-Regelung braucht es den Rückruf und die Verschrottung für bereits gelieferte Kleinwaffen.
    • Es braucht verbindliche, regelmäßige und klar definierte Post-Shipment-Kontrollen:: Statt die Kontrollen fachfremdem Botschaftspersonal zu überlassen, sollten diese durch ausgebildetes Personal auch aus der Zivilgesellschaft erfolgen und die Ergebnisse auch für die Öffentlichkeit bestimmt sein.

Die deutsche Bundesregierung muss Programme für die Kennzeichnung, Registrierung, sichere Lagerung und Vernichtung von Kleinwaffen (etwa durch nationale und regionale Strukturen zur Kleinwaffenkontrolle) sowie die Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration ehemaliger Kämpferinnen und Kämpfer im Rahmen ihrer Entwicklungs- und Außenpolitik stärker fördern. Dabei ist im Sinne des „Do-no-harm“-Grundsatzes darauf zu achten, dass keine Konfliktpartei bevor- oder benachteiligt wird und die Zivilgesellschaft einbezogen wird.

Richard Klasen
Richard Klasen
Name

Richard Klasen

ist Referent für die Agenda 2030 und Friedenspolitik beim Forum Ziviler Friedensdienst.

Christine Hoffmann
Christine Hoffmann
Name

Christine Hoffmann

ist Generalsekretärin von pax christi und Sprecherin der „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“.

Literature

Bundesregierung (2015): Grundsätze der Bundesregierung für die Ausfuhrgenehmigungspolitik bei der Lieferung von Kleinen und Leichten Waffen, dazugehöriger Munition und entsprechender Herstellungsausrüstung in Drittländer. Berlin.

Bundesregierung (2014): Eine Agenda für den Wandel zu nachhaltiger Entwicklung weltweit. Die deutsche Position für die Verhandlungen über die Post-2015-Agenda für nachhaltige Entwicklung. Berlin.

Fleurant, Aude et al. (2016): Trends in international arms transfers. Stockholm.

g7plus (2014): Outcome of High Level Ministerial Meeting on Peace and Capable Institutions as Stand-alone Goals in the Post-2105 Development Agenda. A High-Level Side Event at the 69th UN General Assembly, New York, 22 September. [http://ecdpm.org/wp-content/uploads/Outcome-of-g7-HLSE-22-Sept-2014-One-pager_1-Oct-2014-ENGLISH.pdf].

GKKE (2015): Rüstungsexportbericht 2015 der GKKE. Bonn/Berlin [www3.gkke.org/index.php?id=75&type=0&jumpurl=uploads%2Fmedia%2F15_REB_webversion.pdf].

GKKE (2014). Rüstungsexportbericht 2014 der GKKE. Bonn/Berlin [http://www3.gkke.org/index.php?id=73&type=0&jumpurl=uploads%2Fmedia%2FGKKE_60_REB_2014.pdf].

Van Aken, Jan (2016): Rüstungsexporte 2015. Berlin [www.waffenexporte.org/wp-content/uploads/2015/06/Auswertung-Ru-stungsexporte-2015-Jan_van_Aken19.02…].