Das Global Policy Forum (GPF) Europe ist bemüht, seine Website und Online-Angebote unter Wahrung der Vorgaben der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW, Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates) barrierefrei zugänglich zu machen.
Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand für die Webauftritte www.globalpolicy.org, www.2030agenda.de und www.2030spotlight.org sowie www.2030report.de und www.reflectiongroup.org, gemäß BITV NRW.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Websites sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten mit der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) sowie der EU-Richtlinie 2016/2102 nur teilweise vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- In den Webauftritt eingebundene und verlinkte PDF-Dokumente
- In den Webauftritt eingebundene Videos
- In den Webauftritt eingebettete Web-Formulare (nur in Einzelfällen barrierefrei)
- In den Webauftritt eingebettete Social Media Feeds
- Einzelne Seiten sowie verlinkte Newsletter sind aus redaktionellen Gründen nicht vollständig barrierefrei
Gründe:
Aufgrund der großen Anzahl bereitgestellter PDF-Dokumente und Formularen konnten diese bislang nicht in ein barrierefreies Format überführt werden.
Da die Webauftritte von verschiedenen Autor*innen gepflegt werden, kann es zudem auf einzelnen Seiten zu redaktionellen Barrieren (zum Beispiel nicht gesetzte Alt-Tags bei Bildern) kommen. Die Seitenautor*innen erhalten sukzessive eine Einführungsschulung zur Sicherstellung der Barrierefreiheit bei der Erstellung redaktioneller Inhalte.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 07.05.2024 erstellt und wird regelmäßig geprüft.
Methodik der Prüfung: Selbstbewertung
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik kontaktieren. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert.
Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag aus und senden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle.
Kontakt Ombudsstelle
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Feedback und Kontaktangaben
Sie können Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit über unser Kontaktformular mitteilen. Ebenso können Sie über das Formular Informationen anfordern, die von der Richtlinie ausgenommen sind.
Diese Website ist …