II.23. Geld ist nicht alles, aber ohne Geld ist alles nichts

Die finanziellen Aspekte der Umsetzung der 2030-Agenda
NGOs setzen sich für ein UN-Steuergremium ein bei der Addis Abeba Konferenz.
NGOs setzen sich für ein UN-Steuergremium ein bei der Addis Abeba Konferenz.
© Christian Freymeyer/Financial Transparency Coalition

Schon bei der Formulierung der Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) hatten sich vor allem die Länder des globalen Südens, organisiert in der Gruppe der 77 (G77), dafür stark gemacht, auch die Mittel zur Umsetzung der Ziele prominent im SDG-Katalog zu verankern. Das war auch eine Lehre aus den Millenniumsentwicklungszielen (MDGs), wo dies versäumt wurde. Deshalb umfasst der Katalog der SDGs sowohl Zielvorgaben zur Umsetzung der einzelnen SDGs als auch ein eigenständiges Ziel 17, das sich ausschließlich mit den Mitteln zur Umsetzung der befasst. Hier finden sich in fünf Abschnitten Zielvorgaben, die alle Bereiche der 2030-Agenda berühren. Zusätzlich fand im Juli 2015 die 3. Internationale Konferenz über Entwicklungsfinanzierung in Addis Abeba statt. Diese Konferenz formulierte in ihrem Abschlussdokument, der sog. Aktionsagenda von Addis Abeba, Maßnahmen zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsagenda.[fn]United Nations (2015).[/fn]

Neben möglichen regulatorischen und institutionellen Maßnahmen formulieren sowohl die 2030-Agenda als auch die Aktionsagenda von Addis die Notwendigkeit, dass eine anspruchsvolle Nachhaltigkeitspolitik nur mit zusätzlichen finanziellen Mitteln zu realisieren sein wird. Dabei geht es um die verstärkte Mobilisierung heimischer Ressourcen, die Steigerung der Mittel der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit (official development assistance, ODA) und auch um die Nutzung privaten Kapitals für Zwecke nachhaltiger Entwicklung.

Die Weltbank hatte dazu im Vorbereitungsprozess der 2030-Agenda ein vielbeachtetes Papier veröffentlicht mit dem programmatischen Titel From Billions to Trillions – Transforming Development Finance.[fn]Vgl. World Bank et al. (2015).[/fn] Seine Kernaussage lautet: Anstelle von Milliarden, die noch für die Verwirklichung der MDGs veranschlagt waren, werden für die Verwirklichung der Ziele der 2030-Agenda Billionen (an öffentlichen und privaten Mitteln) gebraucht.

 

Heimische Ressourcen

Zahlreiche Länder des globalen Südens haben in den vergangenen Jahren Fortschritte bei der Mobilisierung heimischer Ressourcen gemacht. Allein von 2000 bis 2012 haben sich dort die öffentlichen Einnahmen um rund sechs Billionen auf insgesamt 7,7 Billionen US-Dollar erhöht. Trotzdem bleibt die Steuerquote (der Anteil der Steuereinnahmen am Bruttoinlandsprodukt) in vielen Ländern des Südens gering; nur die Hälfte von ihnen hat eine Steuerquote von über 15 Prozent.[fn]Ebd., S. 6f.[/fn] Somit ist für weitere Einnahmensteigerungen der Länder des Südens noch viel zu tun, um die dringend benötigten Investitionen und Ausgaben, etwa zum Aufbau öffentlicher Infrastruktur, sozialer Sicherung, sowie öffentlicher Bildungs- und Gesundheitssysteme zu finanzieren.

Bei der weiteren Steigerung der Einnahmen aus heimischen Quellen spielt v.a. die Erhöhung bzw. effektivere und effizientere Generierung von Steuereinnahmen eine zentrale Rolle. Dazu kann auch die internationale Zusammenarbeit einen Beitrag leisten. Zum einen müssen Steuerverwaltungen in vielen Ländern nachhaltig aufgebaut und gestärkt, zum anderen muss die Zusammenarbeit der Länder in Steuerfragen ausgebaut werden. Zur Stärkung der Steuerverwaltungen wurde darum bei der Konferenz in Addis Abeba von der Bundesregierung in Kooperation mit den Regierungen der Niederlande, Großbritanniens und der USA die Addis Tax Initiative ins Leben gerufen.[fn]Vgl. dazu www.taxcompact.net/activities-events/addis-tax-initiative.html. [/fn] Beim Start waren der Initiative 32 Länder beigetreten, darunter Frankreich und die Schweiz, aber auch Länder des Südens, wie Äthiopien, Ghana und Indonesien. In ihrer gemeinsamen Erklärung verpflichteten sich die (Geber-) Länder, die Mittel für die technische Zusammenarbeit im Bereich Steuern und heimische Ressourcenmobilisierung bis zum Jahr 2020 gemeinschaftlich zu verdoppeln.[fn]Vgl. www.taxcompact.net/documents/Addis-Tax-Initiative_Declaration.pdf. [/fn]

Wichtig sind in diesem Zusammenhang Finanzströme, welche die Staatseinnahmen vieler Länder extrem verkleinern. Dabei bilden die im engeren Wortsinn illegalen, aus kriminellen Aktivitäten stammenden Finanzströme nur die Spitze des Eisbergs. Viel gravierender, v.a. für die Wirtschafts- und Sozialsysteme in Ländern des globalen Südens, sind die Verluste, die durch abfließende illegitime Finanzflüsse (illicit financial flows) entstehen, sei es durch Kriminalität, Korruption oder – was den Löwenanteil ausmacht – Steuervermeidungspraktiken transnationaler Konzerne. Das Washingtoner Forschungsinstitut Global Financial Integrity schätzt, dass im Zeitraum von 2004 bis 2013 ca. 7,8 Billionen US-Dollar aus Ländern des globalen Südens abgeflossen sind, davon allein 1,1 Billionen US-Dollar im Jahr 2013. Davon gehen 83,4 Prozent auf das Konto von konzerninternen Verrechnungstricks und anderen Steuervermeidungstricks transnationaler Konzerne.[fn]Vgl. Kar/Spanjers (2015).[/fn]

Finanzflüsse haben aber nicht nur eine Quelle, sondern auch ein Ziel. Auch wenn keine belastbaren Zahlen darüber verfügbar sind, wo die illegitimen Finanzflüsse letztlich ankommen, lässt sich festhalten, dass auch Deutschland reformbedürftig ist, was die Anfälligkeit seines Finanzsystems für Geld aus fragwürdigen Quellen angeht. Das Tax Justice Network bewertet mit seinem Schattenfinanzindex seit 2009 das Ausmaß der Geheimhaltung in Finanzfragen verschiedener Rechtsgebiete und Länder. Zu 15 Indikatoren sammelt es Informationen zum Bankgeheimnis, zur Verfügbarkeit von Eigentümer-Informationen, zur Effizienz der Finanzbehörden, zum Austausch von Daten zwischen den Behörden verschiedener Länder und zur Geldwäschebekämpfung. Deutschland kam 2015 auf Platz 8 des Rankings, zählt also zu den weltweit größten Verdunkelungsoasen.[fn]Vgl. http://www.financialsecrecyindex.com/. [/fn] Das Tax Justice Network sieht für Deutschland noch erheblichen Reformbedarf bei der Geldwäschebekämpfung und der Zusammenarbeit mit ausländischen Steuerbehörden.

 

Mittel der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit

Zur Umsetzung der 2030-Agenda werden für viele Länder neben den in den einzelnen SDGs formulierten Maßnahmen und den inländischen Staatseinnahmen weiterhin auch die Mittel der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit nötig sein. Bereits 1970 hatten die sog. Industrieländer das Versprechen abgegeben, 0,7 Prozent ihres Bruttonationaleinkommens (BNE) für die Finanzierung der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit bereitzustellen. Diese Quote ist bislang nur von einigen wenigen Regierungen erreicht worden – ein Faktor, der die Verhandlungen über Verteilung der finanziellen Umsetzung von Nachhaltigkeitsprogrammen seit Jahren belastet. Nur sechs Länder haben 2015 ihre ODA-Zusagen eingehalten: Dänemark, Großbritannien, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen und Schweden.

Die OECD hat am 13. April 2016 die vorläufigen Zahlen für die Mitglieder ihres Entwicklungsausschusses (Development Assistance Committee, DAC) für 2015 herausgegeben. Demnach sind ihre ODA-Ausgaben gegenüber dem Vorjahr um 6,9 Prozent gestiegen (wechselkurs- und inflationsbereinigt). In absoluten Zahlen ist die ODA allerdings von 137,2 Mrd. US-Dollar (2014) auf 131,6 Mrd. US-Dollar (2015) gesunken. Der scheinbare Widerspruch hat seine Ursache im gestiegenen US-Dollar-Kurs. Die ODA-Quote der OECD-DAC-Mitglieder (der Anteil der ODA am Bruttonationaleinkommen (BNE)) stagniert damit bei 0,3 Prozent (vgl. Tabelle 23.1).

 

Tabelle 23.1: ODA-Zahlen und angerechnete Ausgaben für Flüchtlinge 2015

Land

ODA

(in Mio. US-Dollar)

ODA-Quote (in Prozent des BNE)

Veränderung ODA 2015 zu 2014 in Prozent

Ausgaben für Flüchtlinge im Inland (in Mio. US-Dollar)

Ausgaben für Flüchtlinge in Prozent der Gesamt-ODA

Veränderung ODA 2015 zu 2014 in Prozent ohne Kosten für Flüchtlinge

Australien

3.222

0,27

-11,1

-

-

-11,1

Belgien

1.894

0,42

-7,8

228

12,0

-12,2

Dänemark

2.566

0,85

0,8

397

15,5

-6,8

Deutschland

17.779

0,52

25,9

2.993

16,8

5,8

Finnland

1.292

0,56

-5,7

39

3,0

-7,7

Frankreich

9.226

0,37

2,8

374

4,0

3,4

Griechenland

282

0,14

38,7

58

20,6

20,5

Großbritannien

18.700

0,71

3,2

408

2,2

2,1

Irland

718

0,36

1,9

1

0,1

1,8

Island

39

0,24

11,3

3

7,1

11,0

Italien

3.844

0,21

14,2

982

25,5

7,5

Japan

9.320

0,22

12,4

0

0,0

12,4

Kanada

4.287

0,28

17,1

213

5,0

17,3

Korea

1.911

0,14

8,3

-

-

8,3

Luxemburg

361

0,93

-1,2

-

-

-1,2

Neuseeland

438

0,27

1,7

17

3,8

1,9

Niederlande

5.813

0,76

24,4

1.326

22,8

15,4

Norwegen

4.278

1,05

8,7

463

10,8

2,5

Österreich

1.207

0,32

15,4

324

26,8

-7,4

Polen

442

0,10

16,8

9

2,1

14,3

Portugal

306

0,16

-16,1

1

0,4

-16,3

Schweden

7.092

1,40

36,8

2.397

33,8

9,9

Schweiz

3.538

0,52

6,7

473

13,4

7,1

Slowakei

86

0,10

23,3

2

2,0

22,3

Slowenien

62

0,15

21,1

6

9,0

10,3

Spanien

1.604

0,13

1,5

32

2,0

0,4

Tschechien

202

0,12

11,4

15

7,2

9,3

Vereinigte Staaten

31.076

0,17

-7,0

1.206

3,9

-7,2

gesamt

131.586

0,30

6,9

11.965

9,1

1,7

Quelle: www.oecd.org/dac/stats/ODA-2015-detailed-summary.pdf

 

Hauptgrund für den Anstieg der ODA-Zahlen war die verstärkte Anrechnung der Kosten für Flüchtlinge in den Aufnahmeländern. Die DAC-Regeln erlauben die Anrechnung von Aufwendungen öffentlicher Stellen für den Unterhalt, die Versorgung, medizinische Leistungen und Leistungen für (Grund-)Bildung von Personen aus sog. Entwicklungsländern, die vor Verfolgung, Krieg oder schweren Unruhen fliehen. Anrechenbar sind die ersten zwölf Monate des Aufenthalts. Die angerechneten inländischen Kosten für Flüchtlinge stiegen OECD-weit von 6,6 auf zwölf Mrd. US-Dollar und machen damit 9,1 Prozent der gesamten ODA aus. Rechnet man diese Kosten heraus, ist die ODA real um nur 1,7 Prozent gestiegen, in absoluten Zahlen sogar dramatisch gesunken: Ohne die angerechneten Kosten für Flüchtlinge betrug die ODA 2014 130,6 Mrd. US-Dollar. 2015 waren es nur noch 119,6 Mrd. US-Dollar.

Auch die von der Bundesregierung an die OECD gemeldete ODA stieg infolge der Flüchtlingskosten massiv. Sie betrug 2015 17,8 Mrd. US-Dollar gegenüber 16,6 Mrd. US-Dollar 2014 (eine Steigerung der ODA-Quote von 0,42 auf 0,52 Prozent). Als ODA-anrechenbare Ausgaben für Flüchtlinge wurden 2014 noch 171 Mio., 2015 2,993 Mrd. US-Dollar gemeldet. Das entspricht rund einem Sechstel der gesamten deutschen ODA. Dabei wurden in der Meldung für 2015 vor allem die Bereiche Unterkunft und Versorgung (v.a. nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) sowie (Grund-)Bildung durch Kitas, Schulen und Sprach-/Integrationskurse berücksichtigt. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die ODA-anrechenbaren Leistungen für Flüchtlinge nicht gleichzusetzen sind mit der Gesamtheit der Leistungen von Bund, Ländern und Kommunen insgesamt. Die Zahlen für 2015 beziehen sich auf bereits anerkannte Asyl-Antragsteller/innen. Für das Berichtsjahr 2016 wird Deutschland wie andere OECD-Geberländer auf die Antragssteller/innen und nicht mehr auf die Zahl der anerkannten Anträge abstellen. Nicht berücksichtigt werden bereits Anträge aus sogenannten „sicheren Herkunftsländern.“[fn]Vgl. BMZ (2016): Bericht des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. Anlage zu BMF-Vorlage 29/16 vom 6. April 2016. Berlin.[/fn]

Selbstverständlich ist es dringend erforderlich, die Versorgung und Integration von Flüchtlingen in Deutschland ausreichend zu finanzieren und insbesondere die Kommunen dazu besser finanziell auszustatten. Es ist allerdings irreführend, diese Mittel als ODA zu deklarieren. Zivilgesellschaftliche Organisationen kritisieren seit Jahren diese Praxis. Die zusätzlichen Aufgaben im Bereich der Flüchtlingsarbeit sollten durch zusätzliche Mittel finanziert werden. Das gilt auch für die Mittel des BMZ zur Bekämpfung von Fluchtursachen, unter anderem zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Ihre Erhöhung ist dringend angezeigt und darf nicht auf Kosten anderer Aufgaben der 2030-Agenda erfolgen.

Vom 0,7-Ziel bleibt die deutsche ODA auch nach Anrechnung der Kosten für Flüchtlinge weit entfernt, auch wenn der Etat des BMZ 2016 um 893 Millionen Euro auf 7,407 Mrd. Euro aufgestockt wurde. Dies ist nach Angabe des BMZ der höchste Zuwachs seit Gründung des Ministeriums. 2017 sollen die Mittel des BMZ in geringerem Umfang steigen, nach 2017 sogar wieder leicht fallen bzw. stagnieren (vgl. Tabelle 23.2).

 

Tabelle 23.2: Entwicklung des BMZ-Etats 2015-2020

(in Millionen Euro)

 

2015

2016

2017

2018

2019

2020

 

Ist

Soll

Plafond

 

6.513,656

7.406,751

7.955,172

7.923,315

7.923,012

7.923,012

Veränderung gegenüber Vorjahr (in Prozent)

 

+13,7

+7,4

-0,4

±0,0

±0,0

Quelle: BMF (2016).

 

Klimafinanzierung

Bei der 21. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention (Conference of the Parties, COP21) in Paris im November und Dezember 2015 haben sich die Regierungen nach Verabschiedung der 2030-Agenda auf einen zweiten wichtigen Baustein der Nachhaltigkeitsagenda geeinigt. Das sog. Paris Agreement soll das 2020 auslaufende Kyoto-Protokoll ersetzen und setzt unter anderem das Ziel, die globale Erwärmung durch den von Menschen verursachten Klimawandel auf 1,5 bzw. 2°C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen – vor allem durch eine Begrenzung der Emissionen – und Anpassungsmaßnahmen an die nicht mehr zu vermeidenden Folgen zu treffen (vgl. auch Kapitel II.10 dieses Berichts). Die Emissionsreduktion sowie die Anpassungsmaßnahmen werden mit finanziellen Belastungen (aber auch möglichen Kosteneinsparungen) einhergehen.

So ist es enttäuschend, dass der Pariser Gipfel keine Fortschritte in der Frage der Klimafinanzierung brachte. Die Länder des Nordens hatten sich bereits bei der Klimakonferenz in Kopenhagen 2009 verpflichtet, ab dem Jahr 2020 100 Mrd. US-Dollar pro Jahr für Klimaschutzmaßnahmen in den sog. Entwicklungsländern bereit zu stellen. Sie sollen allerdings nicht nur aus öffentlichen sondern auch aus privaten Quellen kommen. Ein Teil dieser Mittel soll über den zu diesem Zweck geschaffenen Green Climate Fund abgewickelt werden.[fn]Vgl. http://news.gcfund.org/. [/fn] Bislang verfügt dieser Fonds aber lediglich über Finanzierungszusagen in Höhe von 9,9 Mrd. US-Dollar.[fn]Vgl. http://www.greenclimate.fund/contributions/pledge-tracker. Stand 23. Mai 2016.[/fn] Die Bundesregierung hat davon etwas mehr als zehn Prozent (1.003 Millionen Euro) zugesagt. Nach wie vor besteht damit eine enorme Finanzierungslücke. Die Länder des Südens hatten aus diesem Grund verlangt, in das Pariser Abkommen verbindliche Finanzierungsverpflichtungen sowie einen Zeitplan für die Erfüllung des 100-Milliarden-Ziels aufzunehmen.

Die EU, die USA und ihre Verbündeten setzen zur Schließung der Finanzierungslücke verstärkt auf die Mobilisierung privaten Kapitals. Dies erklärt auch die Entscheidung des Direktoriums des Green Climate Fund vom Juli 2015, die Deutsche Bank als erste private Durchführungsorganisation zu akkreditieren. Damit kann die Deutsche Bank Mittel aus dem Fonds erhalten, um sie als Finanzintermediär, ggf. gemischt mit eigenen Mitteln, für klimafreundliche Investitionen zur Verfügung zu stellen. Ein breites Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen, hat diese Entscheidung heftig kritisiert. Für sie ist die Partnerschaft mit einer Bank, die in diverse Skandale verwickelt ist und weiterhin als einer der weltweit größten Finanziers von Kohleprojekten gilt, ein falsches Signal und schadet der Reputation des Fonds.[fn]Vgl. „Green Climate Fund Accreditation of Deutsche Bank Sparks Concern about Integrity and Reputation of Fund” (http://us.boell.org/2015/07/09/green-climate-fund-accreditation-deutsche-bank-sparks-concern-about-…). [/fn]

 

„Private“ Formen der Finanzierung

Es besteht Konsens darüber, dass den Anforderungen einer universellen Nachhaltigkeitsagenda allein mit den „traditionellen“ staatlichen Mitteln nicht mehr zu begegnen ist. Wirklich neu ist diese Erkenntnis allerdings nicht. „Nachhaltige Entwicklung“ wurde noch nie allein aus staatlichen Mitteln finanziert, sondern sowohl aus öffentlichen Einnahmen als auch den Investitionen der Zivilgesellschaft und des Privatsektors.

Um den Beitrag der Privatwirtschaft für nachhaltige Entwicklung in diesem Sinne sicherzustellen, empfiehlt die Aktionsagenda von Addis Abeba neben traditionellen Maßnahmen der Wirtschaftsförderung (z.B. verbesserter Zugang zu Finanzdienstleistungen und Krediten, Stärkung von Kapitalmärkten in Ländern des globalen Südens, Aufbau von Kapazitäten, Bereitstellung von Kreditausfallgarantien, Rücküberweisungen von Arbeitsmigrant/innen) diverse Instrumente der Investitionsförderung. Dabei stehen v.a. Investitionen in die Infrastruktur in den Ländern des globalen Südens im Zentrum.

Um Problemen und möglichen Interessengegensätzen bei der Finanzierung dieser Investitionen zu begegnen, formuliert die Aktionsagenda von Addis Abeba die Schaffung eines Globalen Infrastrukturforums. Es soll aufbauend auf bestehenden Mechanismen und unter Führung der multilateralen Entwicklungsbanken dafür sorgen, dass die vorhandenen Investitions-Förderungsinstrumente bzw. Investitionsfonds besser koordiniert und aufeinander abgestimmt werden und die verschiedenen Akteure, von nationalen Entwicklungsbanken bis hin zu multilateralen Organisationen, besser zusammenarbeiten.

Große Bedeutung wird der Kombination öffentlicher und privater Mittel beigemessen. Diese Zusammenarbeit kann grundsätzlich zwei Formen annehmen: Ein Zusammenwirken öffentlicher und privater Akteure bei der Bereitstellung von Finanzmitteln (sog. blended finance) oder aber die gemeinsame Durchführung von Projekten und Programmen im Rahmen von öffentlich-privaten Partnerschaften (vgl. zu letzterem Kapitel II.13).

Blended finance spielt beispielsweise eine große Rolle bei der Absicherung riskanter Kredite durch öffentliche Bürgschaften, wie sie die Multilateral Investment Guarantee Agency (MIGA) vergibt und die in Deutschland ihre Entsprechung in den sogenannten Hermes-Bürgschaften haben. Sie kann aber auch andere Formen annehmen, wie die Mischung von privaten und öffentlichen Krediten zu unterschiedlichen Konditionen, um so Ausfallrisiken zu reduzieren und die Rentabilität von ansonsten schwer zu realisierenden Projekten für die privaten Investoren sicherzustellen. Außerdem gibt es eine große Nähe der Instrumente der blended finance zu Hebelinstrumenten (sog. leveraging), die für Gelder aus der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit vorgesehen sind.

Ein Beispiel für ein derartiges innovatives Instrument ist die bereits beim G7-Gipfel in Elmau von der Bundesregierung vorgestellte Climate Risk Insurance Initiative. Sie hat zum Ziel, Menschen und Länder im globalen Süden gegen die akuten Folgen des Klimawandels, zum Beispiel extreme Wetterphänomene, zu versichern. Weil hierfür aber wegen mangelnder Renditeaussichten kein funktionierender Markt besteht (v.a. wegen der großen Schadenswahrscheinlichkeit), hat die Initiative zum Ziel, es für Versicherungsunternehmen rentabel zu machen, Produkte für direkte bzw. indirekte Versicherungen in Ländern des Südens zu entwickeln. Das BMZ stellt dafür eine Anschubfinanzierung von 150 Mio. Euro zur Verfügung, die vor allem zur Absicherung des Ausfallrisikos der Versicherer dienen sollen. Entwickelt wurde das Konzept von der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) in Kooperation mit der Kreditanstalt für Wideraufbau (KfW) und dem Rückversicherungskonzern Munich Re.[fn]Zu den Details, vgl. GIZ (2015).[/fn]

Ein weiterer Trend, der sowohl in der Aktionsagenda von Addis Abeba als auch in der 2030-Agenda zum Ausdruck kommt, besteht im Wachstum von globalen Partnerschaften und Multistakeholder-Initiativen öffentlicher und privater Akteure (nicht zu verwechseln mit den projektbezogenen PPPs). Derartige globale Initiativen sind in den vergangenen Jahren wie Pilze aus dem Boden geschossen. Sie basieren auf der Erkenntnis, dass Regierungen nicht die einzigen Akteure in der internationalen Zusammenarbeit sind. Vielmehr sollen sie im Zusammenspiel mit internationalen Organisationen, mit der Zivilgesellschaft und vor allem mit der Privatwirtschaft zusammenarbeiten, um die großen globalen Probleme gemeinsam zu lösen. Um diese Kooperationen nicht in der überall vermuteten Bürokratie und Inflexibilität intergouvernementaler Strukturen ersticken zu lassen, werden sie in der Regel außerhalb des bestehenden multilateralen Systems angelegt und sollen pragmatisch, lösungsorientiert, flexibel, effizient, und unbürokratisch agieren.

Bislang wurden diese Erwartungen nicht eingelöst. Es ist noch nicht einmal belegt, ob durch die globalen Initiativen tatsächlich in großem Umfang neue und zusätzliche Mittel generiert wurden, geschweige denn die selbstgesteckten inhaltlichen Ziele erreicht wurden. Dagegen besteht die Gefahr, dass durch sie der politische Koordinierungsbedarf eher wächst, die Zersplitterung des internationalen Systems weiter befördert und bestehende UN-Organisationen geschwächt werden.[fn]Vgl. dazu ausführlich Adams/Martens (2015), v.a. Kapitel 6.[/fn]

Für Enttäuschung bei zivilgesellschaftlichen Gruppen sorgt weiterhin die fehlende Umsetzung von Plänen, über innovative Wege neue Einnahmemöglichkeiten für die öffentliche Hand zu schaffen. Im Gespräch ist dabei unter anderem die Finanztransaktionssteuer (FTT) und eine Abgabe auf Flugtickets. Von diesen Ansätzen scheint sich die internationale Gemeinschaft weitgehend verabschiedet zu haben. Zwar werden innovative Finanzierungsquellen z.B. in der Aktionsagenda von Addis Abeba noch erwähnt, der Begriff wird allerdings umdefiniert und nun dazu gebraucht, die hier erwähnten Instrumente der Verknüpfung öffentlicher und privater Finanzmittel zu beschreiben.

Immerhin scheint es innerhalb der EU in Sachen Finanztransaktionssteuer voran zu gehen. Im Rahmen der sog. Verstärkten Zusammenarbeit haben sich im Dezember 2015 zehn Regierungen im Grundsatz auf die Definition der Steuerbasis für eine FTT geeinigt und den Abschluss der Verhandlungen im Juni 2016 vereinbart. Zusammen kommen die zehn Regierungen auf immerhin 60 Prozent der EU-Wirtschaftsleistung, darunter auch Deutschland.[fn]Für aktuelle Informationen, siehe www.steuer-gegen-armut.org/politisches/europa/verstaerkte-zusammenarbeit.html. Zur Drucklegung dieses Berichts war der Erfolg bzw. Misserfolg der Verhandlungen über die FTT im Rahmen der Verstärkten Zusammenarbeit – auch wegen der anstehenden Abstimmung über den Verbleib Großbritanniens in der EU – noch nicht abzusehen.[/fn]

 

Hehre Ziele – und steinige Wege zu ihrer Realisierung

Im April 2016 fand in New York die erste Regierungs-Tagung zu den Umsetzungsmitteln für die 2030-Agenda im Rahmen des neu geschaffenen Financing for Development Forums statt. Das Forum soll sowohl die Umsetzung der Ergebnisse der Addis Abeba-Konferenz, als auch der entsprechenden Beschlüsse der 2030-Agenda überprüfen. Diesem Anspruch wurde das Forum bei seinem ersten Zusammentreffen allerdings nicht gerecht. Anstatt Standards für die nächsten Jahre zu setzen und sich über Inhalte und Formen der Überprüfung zu verständigen verharrten die Regierungen in wechselseitigen Vorwürfen und konnten sich noch nicht einmal darauf einigen, wie die Ergebnisse der FfD-Konferenz kaum neun Monate zuvor zu interpretieren seien. Entsprechend kurz sind die ausgehandelten Beschlüsse.[fn]Vgl. United Nations (2015).[/fn] Es bleibt zu hoffen, dass es sich dabei nur um Startschwierigkeiten handelt. Denn ohne eine konsequent vorangetriebene und effektiv finanzierte Umsetzungsagenda wird die 2030-Agenda ein schönes Dokument von nur begrenzter Durchsetzungsfähigkeit bleiben.

Wolfgang Obenland
Wolfgang Obenland
Name

Wolfgang Obenland

ist Programmkoordinator des Global Policy Forum.

Literature

Adams, Barbara/Martens, Jens (2015): Fit for whose purpose? Private funding and corporate influence in the United Nations. Bonn/New York [www.globalpolicy.org/component/content/article/270-general/52812-is-the-un-fit-for-the-ambitious-ne…].

BMF (2016): Eckwerte des Regierungsentwurfs des Bundeshaushalts 2017 und des Finanzplans 2016 bis 2020. Berlin [Kurzfassung unter www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2016/03/2016-03-23-PM09-…].

BMZ (2016): Bericht des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. Anlage zu BMF-Vorlage 29/16 vom 6. April 2016. Berlin.

GIZ (2015): Climate risk insurance for strengthening the climate resilience of poor people in vulnerable countries: A background paper on challenges, ambitions and perspectives. Eschborn [www.bmz.de/g7/includes/Downloadarchiv/G7-Climate_Risk_Insurance_Initiative_-_Options-Paper-Plus.pdf].

Kar, Dev/Spanjers, Joseph (2015): Illicit Financial Flows from Developing Countries: 2004-2013. Washington D.C. [http://www.gfintegrity.org/report/illicit-financial-flows-from-developing-countries-2004-2013/].

Obenland, Wolfgang (2015): Der Weg ist das Ziel – Die Ergebnisse der 3. Internationalen Konferenz über Entwicklungsfinanzierung und die Mittel zur Umsetzung der 2030 Agenda für nachhaltige Entwicklung. Bonn [www.globalpolicy.org/images/pdfs/GPFEurope/Der_Weg_ist_das_Ziel_-_web.pdf].

United Nations (2015): Addis Ababa Action Agenda of the Third International Conference on Financing for Development (Addis Ababa Action Agenda) (UN Dok. A/69/313). New York [www.un.org/en/ga/search/view_doc.asp?symbol=A/RES/69/313].

World Bank et al. (2015): From Billions to Trillions: Transforming Development Finance. Washington, D.C. [http://siteresources.worldbank.org/DEVCOMMINT/Documentation/23659446/DC2015-0002(E)FinancingforDeve…]