Von Sarah Schwarze und Naile Tanış
Menschenhandel und Ausbeutung sind vielschichtige Probleme die verschiedenste Lebens- und Arbeitsbereiche betreffen und sich weder auf bestimmte Personengruppen noch Bereiche beschränken. Dies wird auch in der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung berücksichtigt: Die Themen Menschenhandel und Ausbeutung finden sich in einigen der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) wieder. In SDG 5 „Geschlechtergleicheit“, heißt es beispielsweise, dass alle Formen von Gewalt, einschließlich Menschenhandel und sexueller sowie anderer Arten von Ausbeutung gegen alle Frauen und Mädchen sowohl im öffentlichen wie auch im privaten Bereich beseitigt werden sollen. SDG 8 „Gute Arbeit und Wirtschaftswachstum“ fordert u.a. sofortige und effektive Maßnahmen zur Beseitigung von Zwangsarbeit, zur Beendigung von moderner Sklaverei und Menschenhandel. SDG 16 „Frieden und Gerechtigkeit“ verlangt die Beendigung von Missbrauch, Ausbeutung, Menschenhandel und aller Formen von Gewalt gegen und Folter von Kindern.
„Ich bin gestraft für den Rest meines Lebens. Ich kann nicht zurück zu meiner Familie, ich muss alles neu erkämpfen. Er aber bekommt zwei oder drei Jahre Knast, dann geht er als Held nach Rumänien zurück und bekommt alles!“ [fn]FiZ (2016), S. 22. [/fn]
Menschenhandel und Ausbeutung in den SDGs
Menschenhandel und Ausbeutung sind vielschichtige Probleme die verschiedenste Lebens- und Arbeitsbereiche betreffen und sich weder auf bestimmte Personengruppen noch Bereiche beschränken. Dies wird auch in der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung berücksichtigt: Die Themen Menschenhandel und Ausbeutung finden sich in einigen der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) wieder. In SDG 5 „Geschlechtergleicheit“, heißt es beispielsweise, dass alle Formen von Gewalt, einschließlich Menschenhandel und sexueller sowie anderer Arten von Ausbeutung gegen alle Frauen und Mädchen sowohl im öffentlichen wie auch im privaten Bereich beseitigt werden sollen. SDG 8 „Gute Arbeit und Wirtschaftswachstum“ fordert u.a. sofortige und effektive Maßnahmen zur Beseitigung von Zwangsarbeit, zur Beendigung von moderner Sklaverei und Menschenhandel. SDG 16 „Frieden und Gerechtigkeit“ verlangt die Beendigung von Missbrauch, Ausbeutung, Menschenhandel und aller Formen von Gewalt gegen und Folter von Kindern.
Sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene gibt es einen breiten Konsens darüber, dass Menschenhandel ein Verbrechen ist, das nachhaltig bekämpft werden muss. Auch die Bundesregierung betont in ihrer Nachhaltigkeitsstrategie, dass sie der Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und der Bekämpfung des Menschenhandels eine hohe Bedeutung zumisst. [fn]Bundesregierung (2017), S. 96f. [/fn]
Was heißt das jedoch konkret? Was wird zur Bekämpfung von Menschenhandel getan und wie sieht es mit dem Aspekt der Unterstützung der Betroffenen aus?
Menschenhandel und Ausbeutung – auch hier in Deutschland?
Frau E. ist alleinstehend und hat Familienangehörige, für die sie sorgen muss. Sie lernt Herrn G. in ihrem Heimatland Rumänien kennen. Sie stellt ihn ihren Eltern vor und reist mit ihm nach Deutschland, wo sie in seinem türkischen Café als Bedienung arbeitet. Täglich arbeitet sie zwischen 12 und 16 Stunden. Ursprünglich wurde ihr ein Monatslohn von 500 Euro versprochen. Als sie keinen Lohn erhält, fordert sie ihr Geld und will zurück in die Heimat. Es kommt zu Auseinandersetzungen. Durch Schläge und die Androhung, sie umzubringen, zwingen Herr G. und sein Freund sie zur Weiterarbeit. Sie versucht zu fliehen, was ihr nicht gelingt. Daraufhin wird ihr der Ausweis weggenommen. Frau E. wird erneut geschlagen, und mit vorgehaltenem Messer gezwungen, einen Schuldschein über 15.000 Euro zu unterschreiben. Am nächsten Tag gelingt ihr die Flucht und sie erstattet Anzeige. Darüber kommt sie in Kontakt mit der regionalen Fachberatungsstelle für Betroffene von Menschenhandel.
Auf der Fachebene wird immer wieder darüber diskutiert, wie schwierig es ist, Betroffene von Menschenhandel zu erkennen. Ein erster wichtiger Schritt ist es zunächst einmal, das Phänomen und das Vorkommen verschiedener Formen von Menschenhandel und Ausbeutung in Deutschland „anzuerkennen“: Menschenhandel und Ausbeutung sind keine Verbrechen, die weit weg passieren. Sie geschehen auch hier in Deutschland, und zwar in den unterschiedlichsten Erscheinungsformen. Vielleicht in der Nachbarschaft. Vielleicht nebenan bei der netten Familie, die eine Pflegekraft für ihren kranken Großvater hat. Oder im Restaurant gegenüber, wo das Essen so gut schmeckt und auch so günstig ist.
Oftmals lässt sich feststellen, dass Vorstellungen zum Thema Menschenhandel auf sexuelle Ausbeutung von Frauen in der Prostitution beschränkt sind, und weder Frauen im Bereich der Arbeitsausbeutung noch Männer im Bereich der sexuellen Ausbeutung ausreichend im Blick haben. Diese eingeschränkte Wahrnehmung des Problems spiegelt jedoch nicht die tatsächliche Situation in Deutschland wider und ist nur ein Ausschnitt des Gesamtbildes. Menschenhandel und Ausbeutung kommen in verschiedenen Formen vor und betreffen verschiedenste Personen(gruppen) aller Altersstufen. Frauen und Mädchen werden nicht nur sexuell ausgebeutet, sondern auch in ihrer Arbeitskraft. Auch werden Männer und Jungen nicht nur in ihrer Arbeitskraft, sondern auch – was gemeinhin deutlich weniger bekannt ist – sexuell ausgebeutet. Darüber hinaus werden Personen, einschließlich Minderjähriger, bei der Bettelei oder dem Begehen von Straftaten ausgebeutet. Da dieser Bereich erst seit kurzem in Deutschland als Menschenhandel erfasst wird, besteht hier ein Dunkelfeld, über dessen Größenordnung sich bislang keine Aussagen treffen lassen. Kurz gesagt: Menschenhandel kann überall dort vorkommen, wo es möglich ist Menschen auszubeuten.
Es ist wichtig, Sensibilität für das Thema und vor allem für seine Vielschichtigkeit zu entwickeln um Ausbeutung zu erkennen und verhindern zu können
Menschenhandel in Deutschland – wovon sprechen wir?
Menschenhandel wird als eine Straftat verstanden, bei der Personen gezwungen werden, gegen ihren Willen Tätigkeiten zu verrichten, durch die eine andere Person profitiert. Betroffen sein können Personen aller Geschlechter, Kinder, Migrant/innen, Geflüchtete aber auch deutsche Staatsbürger/innen.
Bezogen auf unser Beispiel:
Frau G. wurde gegen ihren Willen und durch den Einsatz von physischer und psychischer Gewalt gezwungen, trotz der schlechten Bedingungen weiter in dem Cafe als Kellnerin zu arbeiten.
Die Ausbeutung oder der Zwang sind nicht immer leicht zu erkennen, gerade weil – entgegen der eher geläufigen Vorstellung – die Täter/innen nicht immer organisierte Banden sind, sondern auch Einzelpersonen, wie Bekannte und sogar Partner/innen oder Familienangehörige, wie auch im oben beschriebenen Fallbeispiel.
Die Mittel, mit denen die Betroffenen gezwungen und bedroht werden, können sehr subtil und daher schwer erkennbar sein. Es wird häufig keine, oder nicht nur reine physische Gewalt angewandt, um die Betroffenen in ausbeuterische Situationen zu bringen oder darin festzuhalten.
Frau E. wird geschlagen, es wird ihr aber auch der Ausweis abgenommen und sie wird gezwungen, einen Schuldschein zu unterschreiben.
Entgegen häufigen Annahmen ist Menschenhandel auch nicht zwangsläufig mit Migration verknüpft. Menschenhandel setzt kein Überschreiten von Ländergrenzen voraus, er kann auch innerhalb eines Landes stattfinden und es können auch Bürger/innen des Landes selbst davon betroffen sein. Allerdings hängen Migration und Menschenhandel in der Praxis häufig zusammen, bzw. befinden sich Migrant/innen nicht selten in prekären Situationen, die sie verletzlicher für Menschenhandel und Ausbeutung machen können.
Schwierige wirtschaftliche, politische und soziale Situationen in den Herkunftsländern generell wie auch individuelle wirtschaftliche Not, Perspektivlosigkeit oder die Hoffnung auf eine bessere Zukunft können zu Migrationsentscheidungen führen.
Die häufige gesellschaftliche Benachteiligung von Frauen und geschlechtsspezifische Diskriminierungen begünstigen es, dass gerade Frauen in stärkerem Maße als männliche Migranten im gesamten Migrationsprozess Gefahren und strukturellen Nachteilen ausgesetzt sind. [fn]Vgl. UNFPA (2015). [/fn] Viele Bereiche, in denen Migrant/innen im Zielland arbeiten, zeichnen sich dadurch aus, dass sie zum sogenannten informellen Wirtschaftssektor gehören, der sich oft durch unregulierte Beschäftigung, schlechte Bezahlung und schwierige Arbeitsbedingungen auszeichnet. Dazu zählen zum Beispiel Tätigkeiten als Haushaltshilfe, in der Prostitution oder als private Pflegekräfte aber auch in Bereichen wie der Gastronomie, der Landwirtschaft oder im Baugewerbe finden sich ausbeuterische Beschäftigungsverhältnisse. Dies wird auch dadurch bedingt, dass sich die Einwanderungspolitik in Deutschland in den letzten Jahren immer restriktiver entwickelt hat. Legaler Zugang zum Arbeitsmarkt ist für Drittstaater/innen so gut wie nicht möglich. Auch für EU-Bürger/innen ist dies häufig schwierig, z.B. weil sie nicht über ausreichend Qualifikationen verfügen oder diese in Deutschland nicht anerkannt werden.
Vielschichtige Lösungsansätze sind nötig
Menschenhandel zu bekämpfen bedeutet auch anzuerkennen, dass es keine einfachen Lösungen gibt. Ein vielschichtiges Phänomen verlangt nach vielschichtigen Lösungsansätzen.
Die von der Bundesregierung in der aktuellen Legislaturperiode eingeleiteten Maßnahmen, die zum Teil auch in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie aufgeführt werden, sind sicherlich gute erste Schritte, um Menschenhandel und Ausbeutung etwas entgegenzusetzen, z.B. die umfassende Reform der Straftatbestände zu Menschenhandel im Jahr 2016. [fn]Vgl. Küblbeck (2017). [/fn] Ob sich dies nun in der Praxis wirklich darin auswirkt, dass die Strafprozesse effektiver und mehr Täter/innen verurteilt werden bleibt noch abzuwarten.
Frau E. wendet sich an eine Fachberatungsstelle. Was kann diese ihr anbieten? Welche Rechte und Möglichkeiten hat Frau E.? Welche Auswirkungen auf sie und ihre persönliche Situation hätte die Strafverfolgung der Täter?
Ein essentieller Bestandteil der Bekämpfung des Menschenhandels, der häufig neben den Aspekten der Strafverfolgung in den Hintergrund rückt, ist die Stärkung der Rechte der Betroffenen. Sie sind nicht nur Opfer einer Straftat, sie sind auch Träger/innen von Rechten. Dies gilt es anzuerkennen. Nach der Reform des Strafrechts müssen die Maßnahmen darauf abzielen, die Durchsetzung der Rechte der Betroffenen zu ermöglichen, z.B. das Recht auf Schutz, Unterbringung, Sicherung des Lebensunterhalts und Entschädigung.
Die dringend notwendige Reform des Opferentschädigungsgesetzes muss stattfinden, um den Betroffenen ihr Recht auf Entschädigung zu gewähren. Verbesserungen im Aufenthaltsrecht sind nötig, z.B. die Gewährung eines Aufenthaltsrechts unabhängig von der Strafverfolgung – dies gilt insbesondere für betroffene Kinder. Es heißt auch die Notwendigkeit anzuerkennen, dass in die Finanzierung der Unterstützungsstruktur investiert werden muss.
Frau E. hat den Weg zu einer spezialisierten Fachberatungsstelle gefunden. Letztlich ist dieser Weg jedoch von verschiedenen Zufallsfaktoren abhängig.
Wo lebt Frau E.? Gibt es in der Region eine spezialisierte Fachberatungsstelle? Hat diese auch die Ressourcen, Frauen und Männer zu unterstützen, die von Arbeitsausbeutung betroffen sind? Gibt es in der Region die Möglichkeit, die Betroffenen geschützt unterzubringen?
Die spezialisierten Fachberatungsstellen (FBS) bieten Betroffenen von Menschenhandel eine ganzheitliche Beratung und Unterstützung an, die Beratung u.a. zu sozial-, aufenthalts- und zivilrechtlichen sowie sonstigen Fragen umfasst und darüber hinaus auch psychosoziale Betreuung. Dieses umfassende Angebot erfordert jedoch eine ausreichende Ausstattung mit personellen und finanziellen Mitteln. Dies ist überwiegend nicht der Fall. Viele FBS sind personell nur sehr eng ausgestattet, in manchen Bundesländern gibt es nur eine FBS – z.T. mit einer personellen Ausstattung von nur einer bis eineinhalb Personalstellen –, die das ganze Bundesland abdecken muss. Für bestimmte Zielgruppen, z.B. männliche Betroffene, Familien oder Minderjährige, gibt es bisher keine spezielle Unterstützungsstruktur. Die bestehenden, im Bundesweiten Koordinierungskreis gegen Menschenhandel (KOK) zusammengeschlossenen FBS beraten diese Zielgruppen bereits zum Teil mit, dies ist aufgrund knapper Ressourcen jedoch nur eingeschränkt möglich.
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Was sind nächste wichtige Schritte?
Mit der Reform des Strafrechts sind weitere Formen des Menschenhandels und der Ausbeutung ins Strafgesetzbuch aufgenommen worden. Es sind sowohl in der Politik, bei den staatlichen Behörden und bei den Unterstützungsstrukturen unterschiedliche Akteure zuständig. Folglich sind umfassende, gut koordinierte und abgestimmte Maßnahmen der verschiedenen Akteure notwendig, um Menschenhandel und Ausbeutung auf allen Ebenen effektiv zu bekämpfen und die Betroffenen zu schützen und zu unterstützen.
Korrespondierend mit den rechtlichen Änderungen müssen nun innovative Konzepte und Strategien entwickelt werden, wie die Betroffenen dieser neuen Formen effektiv identifiziert und unterstützt werden können.
Seit 2016 wurden beispielsweise durch die Bundesregierung viele Projekte zur Unterstützung von geflüchteten Frauen bzw. anderen besonders schutzbedürftigen Geflüchteten gefördert. Dies waren sehr gute und notwendige Maßnahmen, mit denen viele Betroffene erreicht und wichtige Ansätze auf den Weg gebracht werden konnten, z.B. für den Bereich Menschenhandel im Kontext von Flucht und Asyl.
In Bezug auf die „neuen Ausbeutungsformen“ sollte es ebenfalls eine verstärkte und nachhaltige Förderung der Unterstützungsstruktur geben. Letztlich können die Reform des Strafrechts und die Verfolgung der Täter/innen nur erfolgreich sein, wenn auch die Betroffenen in ihrer Situation gestärkt und bei der Durchsetzung ihrer Rechte gut unterstützt und beraten werden.
Konkret betrifft dies
- das Recht auf Schutz und Unterstützung,
- das Recht auf sichere Unterbringung,
- das Recht auf Entschädigung und Zahlung entgangener Löhne,
- das Recht auf sichere Lebensperspektiven,
- das Recht auf Zugang zu Leistungen,
- das Recht auf Zugang zum Arbeitsmarkt und
- das Recht auf kulturelle und soziale Teilhabe.
Eine effektive Bekämpfung des Menschenhandels und der Ausbeutung ist ohne die Unterstützung der Betroffenen und die Stärkung ihrer Situation nicht möglich. Daher sollte Deutschland einen rechtebasierten Ansatz verfolgen, bei dem die Rechte der Betroffenen zumindest gleichrangig mit der Strafverfolgung im Fokus stehen.
Sarah Schwarze
Sarah Schwarze ist Referentin beim KOK – Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.
Naile Tanış
Naile Tanış ist Geschäftsführerin des KOK – Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.
Bundesregierung (2017): Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016. Berlin.
www.bundesregierung.de/Content/Infomaterial/BPA/Bestellservice/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_Neuauflage_2016.pdf
Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FiZ) (2016): Jahresbericht 2016. Zürich.
KOK – Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. (2017): Forderungskatalog zur Bundestagswahl 2017. Berlin.
www.kok-gegen-menschenhandel.de/fileadmin/user_upload/medien/stellungnahmen/KOK_Forderungskatalog_Wahl_2017.pdf
Küblbeck, Eva (2017): Die EU Richtlinie gegen Menschenhandel: Situation und Umsetzung in Deutschland. In: NDV Nachrichtendienst, 04/2017, S. 172-176.
www.kok-gegen-menschenhandel.de/fileadmin/user_upload/Kueblbeck_NDV-4-2017.pdf
United Nations Population Fund (UNFPA) (2015): Schutz für Frauen und Mädchen in Not – Eine Zukunftsagenda für eine krisengeschüttelte Welt. Weltbevölkerungsbericht 2015. Deutsche Kurzfassung. Berlin.
www.weltbevoelkerung.de/fileadmin/content/PDF/Weltbevoelkerungsbericht.pdf