Kasten 1 – Bessere Rechtsetzung in Deutschland

Unternehmenseinfluss begrenzen

Von Uwe Wötzel

Nicht nur die EU, auch die Bundesregierung verfolgt mit dem Programm „Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung“ [fn]www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Themen/Buerokratieabbau/_node.html [/fn] seit Jahren eine Politik, die vordergründig auf die Entlastung von Wirtschaft und Bürger/innen zielt, dabei aber Umwelt-, Verbraucher/innen- und Menschenrechte zur Disposition stellt. Als Entlastung wird hierbei verstanden, den Aufwand für Informationspflichten zur Erfüllung geltenden Rechts niedrig zu halten. Die seit 1. Januar 2015 geltende „Bürokratiebremse“ schreibt zudem vor, dass bei neuen Gesetzesvorhaben der Bundesregierung die finanzielle Belastung der Wirtschaft vorab kalkuliert und an anderer Stelle entsprechende Entlastung geschaffen werden muss. [fn]www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Themen/Buerokratieabbau/6-Buerokratiebremse/_node.html [/fn] Die Bundesregierung betont dabei: „Zwischen den Zielen Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung sowie anderen Politikzielen ist stets eine ausgewogene Balance herzustellen. Die Bundesregierung versteht dabei Bürokratieabbau stets als Vereinfachung unter Wahrung der bestehenden Schutzstandards und nicht als deren Absenkung.“ [fn]www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Themen/Buerokratieabbau/2_bessere_Rechtsetzung/_node.html [/fn] Da es im Rahmen der Bürokratiebremse den einzelnen Beamt/innen überlassen bleibt, ob sie den Nutzen einer Regelung für die Gesellschaft überhaupt berechnen, werden zahlreiche Gesetze jedoch auf einer einseitigen Datengrundlage beschlossen.

Auch für die Umsetzung neuer EU-Richtlinien oder anderer internationaler Abkommen hat die Bürokratiebremse Folgen, denn nur wenn diese Eins-zu-Eins geschieht, dürfen neue Regelungen eingeführt werden, ohne dass andere Vorschriften abgebaut werden müssen. Bei den EU-Richtlinien zu Offenlegungspflichten und öffentlicher Vergabe hat sich bereits gezeigt, dass die Bundesregierung die Möglichkeiten der neuen Richtlinien bei weitem nicht ausgeschöpft hat. So hat sie z. B. darauf verzichtet, die Zahl der Unternehmen, die über ihre nichtfinanziellen Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft berichten müssen, auszuweiten und eine Überprüfung der Berichte einzuführen. Bei der Umsetzung der Vergaberichtlinie wiederum hat sie darauf verzichtet, die Vorgabe für die öffentliche Beschaffung verbindlich zu machen, Unternehmen auszuschließen, die gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen haben.

Aus folgenden Gründen sollten Bürokratie-Debatten aufmerksam, kritisch und mit Interventionen begleitet werden:

  • Die gesetzliche Grundlage des Normenkontrollrats zum Bürokratieabbau bestimmt das rein betriebswirtschaftliche Standardkosten-Modell zur Basismethode. Eine volkswirtschaftliche und soziale Politikfolgenabschätzung fehlt bereits im Ansatz.
  • Diese Vorstellung von Bürokratieabbau beruht auf der Fiktion, dass bisher alle Unternehmen ihre Berichtspflichten pünktlich und umfassend erfüllt haben und darauf, dass eine Verringerung oder eine Vereinfachung der Berichtspflichten nicht zu einer Gefährdung der gesetzlichen Ziele führt.
  • Für die Bereiche der Mitbestimmung, des Umweltschutzes und des Arbeitsschutzes lässt sich feststellen, dass diese Fiktion realitätsfern ist. In diesen Regelungsbereichen besteht eine Kluft zwischen Rechtsanspruch und geübter Praxis. Oft sind Umweltämter oder Gewerbeaufsichtsämter wegen personeller Unterbesetzung nicht in der Lage, Berichte zu prüfen.
  • Der Ersatz von Regulierung, von Berichtspflichten und Kontrollen durch freiwillige Selbstverpflichtungen schwächt den demokratischen Rechtsstaat und die Sicherheit der Menschen.
  • Der Verzicht oder die extreme Verkürzung von Genehmigungsverfahren für den Betrieb von Anlagen oder Infrastruktureinrichtungen schränkt Bürger/innenbeteiligung, die Beachtung sozialer und ökologischer Gesichtspunkten und demokratische Entscheidungsprozesse ganz oder teilweise ein.

Bundestag und Bundesregierung müssen hier dringend gegensteuern und

  • bei der Abwägung, ob für eine neue Regulierung andere abgeschafft werden sollen, den Nutzen einer bestehender Regulierung für die Gesellschaft verpflichtend einbeziehen;
  • nur solche Vorschriften abschaffen, deren Bürokratieaufwand kein nennenswerter Vorteil für Bürger/innen und Umwelt gegenübersteht;
  • dafür Sorge tragen, dass Vorschriften zum Schutz von Menschenrechten, Arbeitnehmer/innen und Verbraucher/innen sowie der Umwelt im Regelfall von der Bürokratiebremse ausgenommen sind und das Bürokratieentlastungsgesetz in dieser Hinsicht einschränken;
  • sich auf EU-Ebene für eine Beendigung der Better Regulation Agenda in der jetzigen Form einsetzen und dafür eintreten, dass auch hier Vorschriften zum Schutz von Menschenrechten, Arbeitnehmer/innen und Verbraucher/innen sowie der Umwelt im Regelfall von der Bürokratiebremse ausgenommen sind.

Denn was wir wirklich brauchen, um Nachhaltigkeit zu erreichen und Politikverdrossenheit entgegenzuwirken, ist eine bessere Rechtsetzung für Menschen und Umwelt statt Deregulierung um jeden Preis.

Um bessere Rechtsetzung für Verbraucher/innen ebenso wie Arbeitnehmer/innen und weitere Betroffene im In- und Ausland zu erreichen, muss zudem der große Einfluss von Unternehmen auf die Politikgestaltung begrenzt und transparent gemacht werden. Wie u.a. die Hintergründe des Autoabgasskandals und die Auseinandersetzungen um den Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte zeigen, sind Unternehmen und ihre Lobbyorganisationen heute allgegenwärtig, wenn es um die Gestaltung der Wirtschafts-, Finanz- und Handelspolitik geht. Dabei beeinflussen bzw. verhindern sie gerade solche politischen Maßnahmen, die zur Durchsetzung der Menschenrechte, zur Regulierung der Finanzmärkte und zum ökologischen Strukturwandel der Wirtschaft dringend erforderlich wären. Erste wichtige Reformschritte zur Begrenzung des Lobbyismus in Deutschland bleiben völlig unzureichend, um den massiven Einfluss von Partikularinteressen der Wirtschaft einzudämmen und so die Demokratie zu stärken. Der künftige Bundestag und die künftige Bundesregierung sollten insbesondere in folgenden drei Bereichen aktiv werden:

  • Transparenz durch ein Lobbyregister-Gesetz stärken, das der Öffentlichkeit zweifelsfreie Auskunft über Auftraggeber, Finanzierung und Ziele von Lobbyist/innen gibt. Zudem sollte es klare Regeln und Standards für Lobbyist/innen festlegen. Auch auf EU-Ebene sollte die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass das EU-Lobbyregister verpflichtend, umfassend und robust wird.
  • Drehtür zwischen Politik und Wirtschaft blockieren: Karenzzeiten für Spitzenpolitiker/innen und politische Beamt/innen, die in die Vorstände und Lobbyabteilungen von Unternehmen oder Verbänden wechseln, müssen auf drei Jahre ausgeweitet und konsequenter angewandt werden. Zusätzlich sollte die Praxis, externe Mitarbeiter/innen aus der Privatwirtschaft vorübergehend in Ministerien zu beschäftigen, vollständig beendet werden.
  • Finanzflüsse begrenzen und transparent machen: Im Jahr 2014 blieben 76 Prozent der Parteispenden aus Unternehmen und Verbänden anonym. Notwendig ist daher eine Festlegung von Obergrenzen für einzelne Spender sowie größere Transparenz durch eine Absenkung der Schwelle, ab der Spenden unmittelbar veröffentlicht werden müssen, auf 10.000 Euro und eine Angleichung der Transparenzpflichten für Sponsoring an diejenigen für Parteispenden.
Uwe Wötzel
Uwe Wötzel
Name

Uwe Wötzel

Uwe Wötzel ist Gewerkschaftssekretär im Bereich Politik und Planung der ver.di-Bundesverwaltung und Mitglied im Koordinationskreis von CorA – Netzwerk für Unternehmensverantwortung.